Hornissen und Wespen - wie gehe ich hiermit um?

Abbildung eines Wespennestes

Auch in Uhldingen-Mühlhofen gibt es jeden Sommer viele Fragen zu diesem Thema zu beantworten. Mal können Kaffee und Kuchen im Freien nicht genossen werden, ist gar der Kindergeburtstag im Garten gefährdet, mal brummt’s im Rolladenkasten. Haben sich Wespen oder Hornissen am Haus eingenistet, stellt sich die Frage: Feuerwehr? Polizei? Wer ist eigentlich Ansprechpartner, wenn diese Insekten zu aufdringlich werden? Mit dieser Information wollen wir gerne Ansprechpartner nennen.

Ein Wespenleben ist kurz; Wespen- und Hornissenvölker haben nur einen Sommer lang Bestand. Keine Angst: Das alte Nest wird dazu nicht wieder angeflogen bzw. verwendet! Muss wirklich gehandelt werden, stehen Ihnen sachkundige Berater mit Rat und Tat zur Seite.

Alle heimischen Tiere genießen einen allgemeinen Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Danach dürfen sie nicht ohne vernünftigen Grund gefangen oder getötet werden. Die Hornisse ist darüber hinaus besonders geschützt. Sie ist durch die Zerstörung der Lebensräume mittlerweile recht selten geworden und deshalb auf der Roten Liste der gefährdeten Tiere und Pflanzen zu finden. Deshalb ist auch vor einer Umsiedlung eine Genehmigung durch die Naturschutzbehörden einzuholen.

Hilfe unter:

  • Behördenrufnummer: 155
  • Landratsamt Bodenseekreis, untere Naturschutzbehörde: 07541 204-5363
  • Ehrenamtlicher Fachberater für Hornissen- und Wespenfragen: Herr Wehrle 07551 61681
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